Brandschutz
Bei Industriegebäuden mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern muss der Betreiber oder Unternehmer einen geeigneten Brandschutzbeauftragten bestellen. Dieser sollte als fachlich kompetente Person kontrollierend und beratend der Unternehmens- oder Betriebsleitung unterstellt sein. Auch in kleineren Betrieben ist es ratsam, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen, da ein Brand in Betrieben dieser Größenordnung in aller Regel deren Existenz gefährdet. Kleinere Betriebe können sich diese Dienstleistung auch bei spezialisierten Anbietern, wie TÜV Süd, einkaufen. Ein Brandschutzbeauftragter wird durch entsprechende Schulungen und Maßnahmen auf seine Aufgaben vorbereitet. Er kümmert sich um alle Fragen des Brandschutzes im Unternehmen, unterweist die Mitarbeiter und berät den Unternehmer im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz im Betrieb und bei Umbauten. Zudem sollte er durch so genannte Räumungsbeauftragte unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Personen, denen ein bestimmter Bereich des Gebäudes/der Werkhalle zugewiesen wird.